Zum Inhalt springen
TELE90: Telecom aus Tradition

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Leistungen der TELE90 Telecom GmbH.

Entwurf, nicht veröffentlichen

Nur die Gliederung. AGB sind rechtsgestaltend und werden hier weder formuliert noch aus Vorlagen übernommen. Unwirksame Klauseln fallen im Streitfall ersatzlos weg; dann gilt das Gesetz. Der Text gehört in anwaltliche Hand.

  1. § 1Geltungsbereich und Vertragsschluss

    Vom Kunden zu liefern

    Fassung des Geltungsbereichs, Abgrenzung Geschäftskunden / Verbraucher

    Für Telekommunikationsdienste gelten gegenüber Verbrauchern zwingende Vorgaben des TKG, die bei reinen B2B-Verträgen entfallen. Die Abgrenzung bestimmt den gesamten weiteren Text.
  2. § 2Leistungsbeschreibung und Verfügbarkeit

    Vom Kunden zu liefern

    Zugesicherte Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Abgrenzung höherer Gewalt

    Muss zu den Angaben auf den Leistungsseiten passen. Solange dort „auf Anfrage“ steht, gibt es hier nichts zuzusichern.
  3. § 3Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

    Vom Kunden zu liefern

    Laufzeiten, Kündigungsfristen, Verlängerungsregel

    § 56 TKG begrenzt Laufzeiten und Verlängerungen bei Verbraucherverträgen. Für B2B gelten andere Spielräume.
  4. § 4Preise und Zahlungsbedingungen

    Vom Kunden zu liefern

    Preisliste, Zahlungsziele, Verzugsregelung

    Alle Preise richten sich an gewerbliche Kunden und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. § 5Pflichten des Kunden

    Vom Kunden zu liefern

    Mitwirkungspflichten, Umgang mit Zugangsdaten, Missbrauchsverbot

  6. § 6Störungsbeseitigung und Entstörungsfristen

    Vom Kunden zu liefern

    Entstörungsfristen und Erreichbarkeitszeiten

    Sollte zu den Angaben auf der Störungsseite und in den Managed Services passen.
  7. § 7Haftung

    Vom Kunden zu liefern

    Haftungsregelung

    Haftungsbeschränkungen in AGB unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Nicht aus Vorlagen übernehmen.
  8. § 8Datenschutz und Auftragsverarbeitung

    Vom Kunden zu liefern

    Verweis auf AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO

  9. § 9Schlussbestimmungen

    Vom Kunden zu liefern

    Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel